Süd Lombok... Süd Lombok... Süd Lombok...

 

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Die PT Karang Indah Diving ist eine indonesische Gesellschaft, die auf Lombok/Indonesien jegliche Leistungen rund um das Thema Tauchen anbietet. Reiseverträge kommen nur mit der indonesischen Gesellschaft zustande, in Deutschland besteht die Möglichkeit, über die Diving-Reiseagentur Alexandra Seifert Reservierungen und Buchungen vorzunehmen.

Die Diving-Reiseagentur Alexandra Seifert vermittelt Leistungen der PT Karang Indah Diving und ist ermächtigt, im Namen der indonesischen Gesellschaft Reiseverträge zu bestätigen. Die Leistung der Diving-Reiseagentur Alexandra Seifert beschränkt sich ausschließlich auf die Vermittlung dortiger Reiseleistungen. Reiseveranstalter ist in jedem Fall die PT Karang Indah Diving, 83355 Senggigi NTB Lombok, Indonesien, sodass reisevertragliche Ansprüche ausschließlich gegen diese Gesellschaft bestehen.

Die Diving-Reiseagentur Alexandra Seifert ist als Vertreterin ermächtigt, Reiseverträge zwischen dem Kunden und der PT Karang Indah Diving zu bestätigen. Der Kunde kann am Reiseort auf Lombok ergänzende Reiseleistungen beim Reiseveranstalter buchen, entsprechende Wünsche kann die Diving-Reiseagentur Alexandra Seifert übermitteln.

Ein Reisevertrag mit der PT Karang Indah Diving kommt zustande, sobald dem Kunden auf seinen mündlichen, schriftlichen oder per Internet übermittelten Reiseantrag eine schriftliche Reisebestätigung der PT Karang Indah Diving vorliegt, die auch durch die Diving-Reiseagentur Alexandra Seifert, als Vertreterin des Veranstalters erklärt werden kann.

Der Kunde ist an seinen Reiseantrag zwei Wochen gebunden, eine danach ergehende Reisebestätigung der PT Karang Indah Diving ist rechtswirksam, wenn der Kunde dieser verspäteten Reisebestätigung nicht schriftlich bei der Reiseagentur oder dem Reiseveranstalter widerspricht.

2. Der Kunde bezahlt lt. Reisebestätigung die Rechnungen an den Reiseveranstalter oder an die Diving-Reiseagentur Alexandra Seifert.

Die Reiseagentur ist vom Reiseveranstalter zum Inkasso der vermittelten Reisen und Leistungen ermächtigt. Nach Zustellung der Reisebestätigung und der Rechnung ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises an den Reiseveranstalter bzw. die Reiseagentur binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu erbringen.
Die Restzahlung ist 14 Tage vor vertraglichem Beginn der Reiseleistungen an die Reiseagentur oder den Reiseveranstalter zu erbringen.

3. Ein Sicherungsschein zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen wird nicht erteilt, da lediglich einzelne Reiseleistungen der Tauchschule PT Karang Indah Diving angeboten werden.

Damit ist die gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung eines Sicherungsscheines nach § 651 k BGB nicht gegeben. Soweit der Kunde auf Lombok/Indonesien weitere Reiseleistungen direkt bucht, ändert dies nichts an der nicht gegebenen Verpflichtung, einen Sicherungsschein auszustellen. Damit ist die in Ziff. 2. aufgeführte Anzahlung ohne Vorlage eines Sicherungsscheines zu erbringen.

4. Etwaige Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung sind ausschließlich dem Veranstalter gegenüber schriftlich anzuzeigen und vor Ort unverzüglich schriftlich zu rügen. Dem Veranstalter ist ausreichend Gelegenheit zu geben, etwaige Mängel festzustellen und zu beheben.

5. Der Kunde kann vom Reisevertrag zurücktreten. Dies setzt eine schriftliche Rücktrittserklärung an den Reiseveranstalter oder an die Reisevermittlungsstelle voraus. In diesem Fall gelten nachfolgend aufgelistete Stornogebühren:

- Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Reiseleistung: kostenfrei
- Rücktritt 29 Tage bis 14 Tage vor Beginn der Reiseleistung: 30 % des Reisepreises
- Rücktritt 13 Tage und weniger vor Beginn der Reiseleistung: 100 % des Reisepreises

6. Soweit der Reiseveranstalter Leistungs- und Preisänderungen vornimmt, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen aus wichtigem Grund vorzunehmen und angemessene Preisänderungen nach billigem Ermessen festzusetzen, wenn die zugrunde liegenden Einstandspreise sich verändert haben. Eine Änderung der Leistung kann aus wichtigen Gründen sogar einen Ausfall der Leistung begründen.

7. Der Kunde kann an den in der Reisebestätigung genannten Tauchleistungen des Veranstalters nur teilnehmen, wenn er vor Antritt einen umfangreichen Haftungsausschluss und eine Risikoübernahme unterzeichnet. Dies entbindet den Kunden von der Pflicht, vor Annahme der Reiseleistungen ein ärztliches Attest zur Tauchtauglichkeit vorzulegen. Sollte der Kunde den Haftungsausschluss und die Risikoübernahmeerklärung nicht auf Lombok vor Antritt der Reiseleistungen unterzeichnen, kann er, aus selbst zu verantwortenden Gründen, die Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen und keine Rückerstattungen des Reisepreises verlangen.

Dem Kunden wird empfohlen, zum eigenen Schutz eine Tauchversicherung abzuschließen. Informationen und Kontaktadressen kann der Kunde der Internetseite www.tauchversicherungen.com entnehmen.

8. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Buchung der Reise ärztlich beraten zu lassen und die persönliche Reisesicherheit feststellen zu lassen.

Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die ausschließlich vor Antritt der Reise und im Krankheitsfall greift, aber nur wenn es sich nicht bereits um bekannte Beschwerden handelte, die kurz vor dem Reiseantritt erneut ausgebrochen sind. Reiserücktrittsversicherungen können über die Reiseagentur Alexandra Seifert gebucht werden.

9. Dem Kunden wird dringend empfohlen, etwaige Einreisebedingungen nach Indonesien festzustellen und zu überprüfen, ob hiernach Reisehindernisse bestehen.

10. Jegliche Ansprüche gegen die Agentur Alexandra Seifert werden beschränkt auf grob fahrlässige Fehler in der vertraglichen Vermittlungsleistung.